Betriebsärztliche Sprechstunde
Das Arbeitsicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG) und die DGUV 2 regeln der Arbeitsschutz und verpflichten die Betriebe für jeden Arbeitnehmer/in die vorgeschrieben sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung anzubieten.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz verfolgt das Ziel, für alle Beschäftigten in allen Branchen und Tätigkeiten sichere, gesundheitsverträgliche und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen oder zu erhalten. Neben dem technischen Arbeitsschutz gewinnen dabei zunehmend die psychischen und sozialen Belastungen – Stress, Konflikte und prekäre Arbeitsverhältnisse – an Bedeutung. Auch Arbeitszeitfragen haben einen unmittelbaren Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Weiterhin kann mit Ihrer Hilfe festgestellt werden, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung muss nicht zwingend aus einer körperlichen oder klinischen Untersuchung bestehen. In manchen Fällen kann ein Beratungsgespräch ausreichend sein.
Mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wurden viele bisher in verschiedenen Vorschriften „verstreute“ Bestimmungen zu dieser Thematik in einer Verordnung zusammengefasst. Dem recht übersichtlichen Anhang der Verordnung kann man entnehmen, welche Untersuchungen bei bestimmten Tätigkeiten vorgeschrieben sind oder den Beschäftigten angeboten werden müssen.
Die Praxis Dr. Schmidt-Hestermann betreut verschiedene Betriebe im Rahmen der Regelbetreuung und führt die notwendigen sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch.
Anmeldungen zur Vorsorgeuntersuchung erfolgen unter der Telefonnummer 06421/4054-177