Verkehrsmedizinische Sprechstunde

Sie haben den Führerschein im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt mit Alkohol oder Drogen verloren. Ihr Führerschein wurde entzogen und Sie haben die Auflage vor der Wiedererteilung eine positive MPU der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Um die MPU erfolgreich bestehen zu können, benötigen Sie möglicherweise einen Abstinenznachweis.

Liegt eine Abhängigkeit vor, oder erscheint bei Missbrauch eine stabile Abstinenz zweifelhaft, ist ein mehr als einjähriger Abstinenznachweis notwendig.

  • Alkoholabstinenz wird durch 6 unangekündigte Urinuntersuchungen auf Ethylglucuronid (EtG) nachgewiesen.
  • Drogenabstinenz wird durch 6 unangekündigte Urinuntersuchungen auf Drogen nachgewiesen.
  • Alternativ können Haare als Abstinenznachweis untersucht werden.
  • Einjähriger Abstinenznachweis für Alkohol ist mit 4 Haaranalysen möglich, denn der EtG Nachweis wird im Haar nur für 3 Monate akzeptiert.
  • Einjähriger Abstinenznachweis für Drogen ist mit zwei Untersuchungen einer mindestens 6 cm langen Haarprobe jeweils im Abstand von 6 Monaten möglich.
  • Der Abstand zwischen dem letzten Konsum und dem zu untersuchenden Haarsegment sollte mindestens 3 Monate betragen.

Nach den „Beurteilungskriterien“ für die Fahreignungsbegutachtung müssen seit 1.7.2009 die Abstinenznachweise die in der Hypothese CTU beschriebenen Standards einhalten.

Seit dem 1.1.2010 sind nur noch Labore für forensisch-toxikologische Analysen im Rahmen der Fahreignungsprüfung zugelassen, die die Akkreditierung für forensische Zwecke nach DIN ISO 17025 nachweisen.

Zur genauen individuellen Planung ihres Abstinenznachweises, vereinbaren Sie bitte ein Erstgespräch unter der Telefonnummer  06421/4054-177