Verkehrsmedizinische Sprechstunde
Sie haben den Führerschein im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt mit Alkohol oder Drogen verloren. Ihr Führerschein wurde entzogen und Sie haben die Auflage vor der Wiedererteilung eine positive MPU der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Um die MPU erfolgreich bestehen zu können, benötigen Sie möglicherweise einen Abstinenznachweis.
Liegt eine Abhängigkeit vor, oder erscheint bei Missbrauch eine stabile Abstinenz zweifelhaft, ist ein mehr als einjähriger Abstinenznachweis notwendig.
Nach den „Beurteilungskriterien“ für die Fahreignungsbegutachtung müssen seit 1.7.2009 die Abstinenznachweise die in der Hypothese CTU beschriebenen Standards einhalten.
Seit dem 1.1.2010 sind nur noch Labore für forensisch-toxikologische Analysen im Rahmen der Fahreignungsprüfung zugelassen, die die Akkreditierung für forensische Zwecke nach DIN ISO 17025 nachweisen.
Zur genauen individuellen Planung ihres Abstinenznachweises, vereinbaren Sie bitte ein Erstgespräch unter der Telefonnummer 06421/4054-177